Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: So geht´s in der Praxis

Corona, NRW, Fachgruppen

Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zu verkürzen. Bei der Beantragung gibt es in der Regel unbürokratische Unterstützung.

Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen.

Das Verfahren ist recht einfach und die Zentralstelle hilft bei Fragen in der Regel unbürokratisch weiter. Wichtig ist, dass ALLE aufgelisteten Unterlagen vorhanden sind. Diese können als PDF-Dateien im Portal der Zentralstelle hochgeladen werden. Dateien können zur Not auch noch, nach Erteilung einer Vorgangsnummer, per Email nachgeschickt werden.

Hinweis: Die gesamt Information samt Anlagen finden Sie in unserem exklusiven Downloadbereich für Mitglieder!

 

Ablauf (Dauer circa zwei Monate):

  1. Registrierung/Anmeldung zum beschleunigten Verfahren (Link)
  2. Hochladen der Unterlagen
  3. Zusendung einer automatischen Bestätigung mit einer Vorgangsnummer durch die Zentralstelle (am selben Tag)
  4. Innerhalb einer Woche eine persönliche Emailantwort mit eventuellen Nachfragen
  5. Sind alle Unterlagen eingereicht, wird im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Vereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung wird innerhalb ca 3 AT per Email zugeschickt. Die Verfahrensgebühr beträgt einmalig 411,00 EUR (Stand September 2021) pro Fachkraft, zzgl. etwaiger Kosten z.B. für die Anerkennung der Berufsqualifikation und Visumsantragstellung. Anschließend, nach ca 3 Arbeitstagen, wird eine Zahlungsaufforderung mit Verwendungszweck per Email zugeschickt
  6. Zur Beschleunigung des Verfahrens, empfiehlt es sich, auf dem elektronischen Wege einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu senden.
  7. Nach 5-10 Arbeitstagen wird die Vorabzustimmung der Zentralstelle per Post zugeschickt, gleichzeitig werden die Unterlagen digital von der Zentralstelle an die jeweilige Auslandsvertretung zugesandt. (Man braucht also keine Unterlagen ins Ausland zu schicken)
  8. Die Fachkraft über die Erteilung der Genehmigung informieren, damit diese bei der Auslandsvertretung einen Termin zur Visumserteilung vereinbaren kann.

 

Unterlagen

  • Farbkopie des Nationalpasses (gute Auflösung)
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts (Bsp.: ein Azubivertrag mit brutto 770€/Monat + Mahlzeiten/Sachbezug + bescheinigte warme Mietkosten von 185€/m haben zum 01.09.21 gereicht).
  • Nachweis über die bestehende Berufsqualifikation bzw. Schulabschlusszeugnisse
  • Anerkennung der im Ausland erworbenen Schulqualifikation (falls vorhanden)
  • Nachweis über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache mindestens Niveau A 1, bei einem Ausbildungsverhältnis wird B1 verlangt.
  • Grundsätzlich dürfen Sprachzertifikate nicht älter als ein Jahr sein. Sollte das Zertifikat älter als 2 Jahre sein, so kann man eine Bescheinigung (z. Bsp. ausführliches Vorstellungs-/Videogespräch) einreichen, wenn man der Ansicht ist, dass die Sprachkenntnisse für die Durchführung der Ausbildung ausreichend sind. Ein nicht aktuelles Sprachzertifikat kann zur Visumsablehnung führen!
  • Vollmacht, dass der Arbeitgeber für die ausländische Fachkraft das beschleunigte Verfahren durchführen darf
  • Arbeitsvertrag mit Angaben zum Gehalt bzw. Azubivertrag (Formular der IHK)
  • Bei einem Ausbildungsvertrag:
    - Eintragungsbestätigung der IHK
    - Anmeldebestätigung der Berufsschule
    - unterschriebener Ausbildungsrahmenplan
  • Erklärung zum Visaverfahren (Anlage)
  • Vorabzustimmung der Agentur für Arbeit nach §36 Abs 3 Beschäftigungsverordnung, welche als ORIGINAL per Post an die Zentralstelle zugeschickt werden muss (diese kann zwar durch die Zentralstelle beantragt werden, wenn man diese aber schon bei der Agentur für Arbeit bei dem Firmenbetreuer selber beantragt, kann das Verfahren beschleunigt werden, Beispiel Anlage)

Wichtig: Alle ausländischen Dokumente müssen legalisiert sein und durch einen in  Deutschland/Auslandsvertretung vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.

Weitere Links:

Anlagen (vollständige PDF mit Anlagen im exklusiven Mitgliederbereich - Stichwort: "Fachkräfte")

  • Erklärung zum Visaverfahren
  • Vorabzustimmung der Agentur für Arbeit

 

Eine Information der Fachgruppen Gaststätten und verwandte Betriebe des DEHOGA NRW

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de