BGN-Handlungshilfe für Corona-Gefährdungsbeurteilung aktualisiert

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Seit August 2020 gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Diese bestimmt – zusätzlich zu den Corona-Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer – sehr viel detaillierter, wie Arbeitgeber aller Branchen ihre Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen müssen.

Die Berufsgenossenschaft BGN hat jetzt anhand der neuen Arbeitsschutzregel ihre branchenspezifische Handlungshilfe für das Gastgewerbe aktualisiert. Diese stellt in komprimierter Form tabellarisch dar, welche Maßnahmen in Coronazeiten in Hotels und Restaurants bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz umgesetzt werden sollten. Inhaltlich gibt es nicht viele Veränderungen im Vergleich zur vorherigen BGN-Gefährdungsbeurteilung von April 2020. Außer einigen kleineren Ergänzungen beim Thema Fahrzeugnutzung / Auslieferung von Speisen wurde insbesondere der Abschnitt zum Thema Maskentragung ausführlicher formuliert.

Hinweise:

  • Hier finden Sie die BGN-Handlungshilfe und weitere Informationen zum Arbeitsschutz
  • Rufen Sie hier unsere überarbeiteten Checklisten zur Erstellung eines betrieblichen Hygienekonzeptes ab
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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de