Rein rechnerisch hätte der Beitragsfuß bei 0,374 liegen müssen. Er wurde jetzt aber nur auf 0,342 festgesetzt. Damit wird der Beitrag aus Betriebsmitteln der BGN gestützt. Die Unternehmen werden somit in der Corona-Krise vor steigenden Beiträgen und Liquiditätsverlust geschützt.Der DEHOGA dankt der Geschäftsführung der BGN und den DEHOGA-Vertretern im BGN-Vorstand für dieses umsichtige Agieren.
Zum Hintergrund: Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beschäftigung in den BGN-Branchen hat sich die Lohnsumme der BGN um insgesamt 14,1 % reduziert. Im Gastgewerbe ist die Lohnsumme sogar um 27,5 % gesunken. Trotz ebenfalls stark gesunkener Unfallzahlen (-22 %) sinken die Ausgaben nicht entsprechend. Das liegt daran, dass weniger Unfälle sich immer erst mit starker zeitlicher Verzögerung auf die Entschädigungsleistungen und damit auf die Kosten auswirken. Renten machen mit 48 % der Entschädigungsleistungen den größten Teil der Ausgaben aus – und die bestehenden Renten laufen natürlich weiter.
Trotz des gestiegenen Beitragsfußes wird es für die Mehrzahl der gastwerblichen Unternehmen im Mai zu Erstattungen kommen. Denn die meisten Unternehmen haben ihre Vorauszahlungen für 2020 auf Basis der Lohnsumme 2019 geleistet, die in aller Regel höher war als die tatsächlichen Löhne 2020. Sollten dennoch Unternehmen mit ihren Beitragszahlungen für 2020 und den Beitragsvorschüssen für 2021 in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, können sie sich auch weiterhin zwecks Zahlungserleichterungen bzw. Beitragsstundungen an die BGN wenden.