Corona-Gipfel in Berlin - das sind die neuen Beschlüsse:

Corona, NRW

Verbunden mit den neuen Beschlüssen der gestrigen Kanzlerinrunde erging der Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, konsequent auf die Einhaltung der AHA+AL Regel zu achten,

Mindestabstand von 1,5m, die Hygieneregeln, Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmasken), + Corona-Warn-App und Lüften.

Die Ministerpräsidenten einigten sich auf einheitlichere Regelungen, für Regionen mit erhöhtem Infektionsaufkommen. Beim Beherbergungsverbot konnten sie sich nicht einigen.

Die Beschlüsse, die die Länderchefs mit nach Hause nahmen, sollen einheitlich regeln:

 PRIVATE FEIERN
In Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen soll es eine Begrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum geben. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollen private Feiern auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf höchstens zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt werden.

In NRW wird beabsichtigt, wie bisher aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung, Beschränkungen der Teilnehmerzahl für Treffen in den eigenen privaten Räumlichkeiten nur als dringende Empfehlung auszusprechen.

MASKENPFLICHT
In Städten und Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen soll die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll ab 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen auch überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Übersteigen die Neuinfektionen den 50er Wert dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert.

SPERRSTUNDE
Ebenfalls bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen wird eine Sperrstunde ab 23 Uhr für die Gastronomie eingeführt einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol.

VERANSTALTUNGEN
Wird der 50er Wert überschritten, wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

BEHERBERGUNGSVERBOTE
Die Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten sind weiter umstritten. Die bisherigen Regelungen sollen erst einmal bis zum 8. November beibehalten werden. Bis dahin soll diese Maßnahme auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Wie die genauen Übersetzungen in die Verordnungen des Landes aussehen, liegt noch nicht vor.

Einige Punkte finden sich bereits in den vom Land NRW zur Anpassung der regionalen Regelungen für Infektionsgeschehen ab 35 bzw. 50 Infektionen je 100000 Einwohner gem. CoronaSchVO beschriebenen Schutzmaßnahmen vom 12.10.20 und der CoronaSchVO in der Version vom 14.10.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de