Was ist die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung (European Deforestation Regulation, kurz EUDR) ist eine neue europäische Gesetzgebung, die sicherstellen soll, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Ziel ist es, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen und den Beitrag der EU zu nachhaltiger Landnutzung zu leisten.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte – darunter Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk – nur dann auf dem EU-Markt bereitzustellen oder zu exportieren, wenn sie nachweislich aus entwaldungsfreien Lieferketten stammen. Dabei sind detaillierte Informationen über Herkunft und Rückverfolgbarkeit erforderlich, inklusive Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen.
Warum betrifft das auch das Gastgewerbe?
Auch wenn die EUDR in erster Linie Importeure und Produzenten adressiert, hat sie relevante Auswirkungen auf die Gastronomie und Hotellerie, insbesondere wenn:
- Produkte direkt importiert werden (z. B. Kaffee, Rindfleisch oder Kakao aus Drittstaaten),
- nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) agiert wird,
- oder die eigene Lieferkette überprüft und dokumentiert werden muss.
Ein typisches Restaurant oder Café, das als KMU gilt, muss keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, ist aber verpflichtet, bestimmte Aufzeichnungen über Lieferanten und deren Sorgfaltserklärungen zu führen. Wer hingegen kein KMU ist, trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der EUDR, auch wenn keine eigene Erklärung im System eingereicht werden muss.
Begriffsübersicht:
- Händler: Als „Händler“ im Sinne der EUDR gilt, wer betroffene Produkte unverändert weiterverkauft. Wer diese hingegen zur Erbringung einer Dienstleistung nutzt – etwa in der Speisenzubereitung im Gastgewerbe – zählt nicht als Händler im Sinne der Verordnung.
- KMU-Händler (kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und max. 50 Mio. € Umsatz):
Müssen keine Sorgfaltserklärung abgeben, aber Lieferanten und deren Referenznummern dokumentieren. - Nicht-KMU-Händler (größere Unternehmen):
Müssen ebenfalls keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, tragen aber die volle Verantwortung für die Produktkonformität. - Importierende Gastronomiebetriebe (z. B. Café, das selbst Rohkaffee aus Nicht-EU-Staaten einführt):
Gelten als Marktteilnehmer und sind damit direkt zur Abgabe einer vollständigen Sorgfaltserklärung verpflichtet – inklusive Risikobewertung und Geodaten.
Was bedeutet das konkret für Betriebe?
Die neue Verordnung bringt eine Reihe an Pflichten mit sich – abhängig von Unternehmensgröße und Rolle in der Lieferkette:
- KMU-Händler müssen Lieferanten und deren EUDR-Erklärungen dokumentieren (Referenznummern).
- Nicht-KMU-Händler müssen darüber hinaus die Produktkonformität sicherstellen.
- Importierende Gastronomiebetriebe gelten in bestimmten Fällen als Marktteilnehmer und müssen vollständige Sorgfaltspflichten erfüllen, einschließlich Geodaten.
Zeitplan: Wann wird die EUDR relevant?
Der Start der EUDR wurde auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die Vorschriften ab dem 30. Juni 2026. Bis dahin sollten Betriebe prüfen:
- Welche Produkte betroffen sind.
- Welche Rolle sie in der Lieferkette spielen.
- Welche Sorgfaltspflichten gelten.
- Welche Informationen sie von ihren Lieferanten benötigen.
Erste Schritte für Gastronomie und Hotellerie
- Prüfen, ob verwendete Produkte unter die EUDR fallen.
- Kontakt zu Lieferanten aufnehmen: Liefern sie bereits die nötigen Informationen?
- Interne Zuständigkeiten klären: Wer dokumentiert? Wer bewertet? Wer kommuniziert?
- Lieferketten ggf. anpassen, um konforme Produkte sicherzustellen.
Achtung: Mögliche Änderungen durch Omnibus-Verordnung
Es ist möglich, dass durch die sogenannte Omnibus-Verordnung der EU noch inhaltliche oder zeitliche Anpassungen an der EUDR vorgenommen werden. Diese könnten sowohl Pflichten als auch Ausnahmeregelungen betreffen. Eine finale Fassung steht aktuell noch aus – hier ist es wichtig, regelmäßig den aktuellen Stand zu verfolgen.
Weitere Informationen folgen!
Die EU-Entwaldungsverordnung ist komplex – und auch wenn viele kleine Betriebe nicht unmittelbar betroffen sind, ist es wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten. Für Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Zudem werden die meistgestellten Fragen im FAQ der EU-Kommission beantwortet.
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