Der DMA (Digital Markets Act) untersagt sogenannten Plattformen mit einer besonders starken Marktstellung, Unternehmen durch Preisparitätsklauseln einzuschränken. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen ihre Zimmer daher auf der eigenen Website oder auf anderen Buchungsplattformen zu abweichenden Preisen und Bedingungen anbieten.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Booking.com bereits seit 2024 entsprechende Vertragsklauseln aus seinen Geschäftsbedingungen und Partnerprogrammen entfernt. Nun folgen weitere Anpassungen:
- Externe Preise werden nicht mehr für die Teilnahme am Programm „Booking Sponsored Benefit“ berücksichtigt.
- Die Funktionsweise von Partnerprogrammen wie Genius, Preferred und Preferred Plus wird transparenter dargestellt.
- Booking.com stellt klar, dass Preise auf anderen Vertriebskanälen nicht für das Standard-Ranking der Unterkünfte herangezogen werden.
- Bezeichnungen wie „wettbewerbsfähig“ oder „nicht wettbewerbsfähig“ im Zusammenhang mit externen Preisen wurden entfernt.
Für Beherbergungsbetriebe bedeutet dies mehr Klarheit und größere unternehmerische Freiheit bei der Preisgestaltung. Gleichzeitig soll der Wettbewerb zwischen Buchungsplattformen gestärkt werden. Die Europäische Kommission erwartet, dass dies langfristig zu niedrigeren Vertriebskosten, mehr Direktbuchungen und einem stärkeren Wettbewerb im Online-Vertrieb führen kann.
Booking.com ist seit November 2024 als sogenannter Gatekeeper nach dem Digital Markets Act eingestuft und unterliegt damit den besonderen Vorgaben des europäischen Digitalrechts. Die nun veröffentlichten Maßnahmen sind das Ergebnis eines fortlaufenden Dialogs zwischen der Europäischen Kommission und der Plattform.