Energiekrise: Härtefallhilfen KMU erweitert auf nicht-leistungsgebundene Energieträger

Energiekrise

Neben leistungsgebundenen Energieträgern werden im Rahmen der Härtefallhilfen jetzt auch nicht-leistungsgebundene Energieträger berücksichtigt.

Aktuell hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) mitgeteilt, dass die Härtefallhilfen Energie für KMU ab sofort auch für nicht-leistungsgebundene Energieträger beantragt werden können. Die seit Ende März 2023 in Kraft befindlichen Härtefallhilfen werden damit auf zusätzliche Energieträger ausgedehnt. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.


Voraussetzungen
Den Zuschuss können Unternehmen beantragen, deren Beschaffungspreise sich im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Hauptsitz des Unternehmers muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die Antragsstellung und Abwicklung erfolgt auch für die Programmerweiterung über die NRW.BANK.
 

Mehr Infos

  • Zur digitalen Antragsstellung bei der NRW.BANK und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.
  • Eine zugehörige Pressemitteilung der Landesregierung können Sie hier nachlesen.
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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de