Gute Nachricht zur 70-Tage-Regelung: Bleibt so!

Berlin, Tarife & Löhne, Arbeitszeitgesetz

Koalitionsausschuss hat Weg für dauerhafte Befreiung von Sozialabgaben bis zu 70 Tagen freigemacht.

Endlich einmal eine gute Nachricht in Sachen Arbeits- und Sozialrecht: Wie mehrfach berichtet hat sich der DEHOGA auf allen Ebenen in den letzten Monaten in vielen persönlichen Gesprächen und Stellungnahmen sehr stark für die Entfristung der zum Jahresende auslaufenden 70-Tage-Regelung kurzfristig Beschäftigter engagiert. Vor kurzem hat der Koalitionsausschuss entschieden, die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung unbefristet zu verlängern. Nachdem das Bundesarbeitsministerium noch Ende Juli in einer Kleinen Anfrage eine Verlängerung oder Entfristung abgelehnt hatte, ist der jetzige Beschluss insbesondere dem Schulterschluss des DEHOGA mit dem Bauernverband und der Hartnäckigkeit einzelner Unionspolitiker zu verdanken. "Für unsere Saisonbetriebe und die rund 29.000 kurzfristig Beschäftigten im Gastgewerbe ist dies eine wirklich gute Nachricht", kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Entscheidung.

Eine weitere kleine Verbesserung für Saisonbeschäftigte liegt in der Ausweitung der Rahmenfrist zum Zugang zum ALG I von heute 24 Monaten auf 30 Monate. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer künftig 2,5 Jahre statt bisher 2 Jahre Zeit hat, um die mindestens 12 Monate Beitragszahlung zu erreichen, die zum Bezug von Arbeitslosengeld I berechtigen.

Das ist eine Meldung des DEHOGA Bundesverband.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de