Kabinettsbeschluss: Beleuchtungsverbot gilt nicht für Namenszüge von Betrieben während der Öffnungszeit

Energiekrise

Die Energieeinsparverordnung stand wegen einiger Punkte in der Kritik. Vor allen Dingen das Beleuchtungsverbot führte in Gastronomie und Hotellerie zu großem Unverständnis. Nach massiver Kritik des DEHOGA kommt es jetzt zu einer Änderung.

Das Bundeskabinett hat jetzt Anpassungen der Energieeinsparverordnung beschlossen. Für unsere Branche besonders relevant: Nach massiver Kritik des DEHOGA wurde klargestellt, dass Namenszüge eines Betriebs während der Öffnungszeiten weiter beleuchtet werden dürfen - auch nach 22 Uhr. In der Ursprungsfassung hatte diese Ausnahmeregelung für die nächtliche Beleuchtung von Namensangaben, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen, noch gefehlt. Dies hatten wir sehr deutlich kritisiert und eine Korrektur eingefordert. Hier hat sich unser Einsatz definitiv gelohnt.

Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Anpassungen finden Sie hier…

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de