KI-Verordnung: EU beschließt Erleichterungen bei der Umsetzung – das bedeutet die KI-Omnibus-Verordnung für das Gastgewerbe

Digitalisierung

Die Europäische Union hat die KI-Verordnung (AI Act) mit der sogenannten KI-Omnibus-Verordnung angepasst. Ziel ist es, die Umsetzung für Unternehmen zu vereinfachen, Fristen zu verlängern und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Für Gastronomie und Hotellerie besonders relevant: Die Anforderungen an die KI-Kompetenz von Beschäftigten werden praxisnäher gestaltet und die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme verschieben sich teilweise um mehrere Jahre.

KI-Omnibus-Verordnung ist in Kraft

Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 zur Vereinfachung der Umsetzung der europäischen KI-Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Mit der Verordnung reagiert die EU auf den hohen Umsetzungsaufwand, den Unternehmen und Behörden bei der Anwendung der KI-Verordnung festgestellt haben. 

Für Betriebe im Gastgewerbe, die bereits KI-Anwendungen nutzen oder deren Einsatz planen, bringen die Änderungen vor allem mehr Klarheit und zusätzliche Vorbereitungszeit. 

KI-Kompetenz: Schulungen bleiben wichtig, starre Vorgaben entfallen

Eine wesentliche Änderung betrifft die sogenannte KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung.

Während in der ursprünglichen Diskussion teilweise der Eindruck entstand, Arbeitgeber müssten ein bestimmtes Kompetenzniveau ihrer Beschäftigten nachweisen, stellt die Neufassung klar: Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen. Ein fest definiertes individuelles Qualifikationsniveau ist dagegen nicht mehr vorgeschrieben. 

Für die Praxis bedeutet das:

  • Betriebe sollten Beschäftigte im Umgang mit eingesetzten KI-Anwendungen informieren und schulen.
  • Art und Umfang der Maßnahmen können sich an den tatsächlich genutzten Anwendungen orientieren.
  • Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten mehr Flexibilität bei der Umsetzung.

Für Hotels und Gastronomiebetriebe, die beispielsweise Textgeneratoren, KI-gestützte Marketingwerkzeuge oder Assistenzsysteme für Büro- und Verwaltungsaufgaben einsetzen, bleibt das Thema Schulung somit wichtig, jedoch mit einem stärker praxisorientierten Ansatz. 

Längere Fristen für Hochrisiko-KI

Die Verordnung verschiebt bestimmte Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme.

Künftig gelten die Anforderungen:

  • ab 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme, beispielsweise KI-Systeme zur Bewerberauswahl oder Bewerberbewertung,
  • ab 2. August 2028 für KI-Systeme, die in regulierte Produkte eingebettet sind und deren Sicherheitsfunktion beeinflussen.

Für die meisten gastgewerblichen Betriebe dürfte dies derzeit nur mittelbar relevant sein. Allerdings können insbesondere KI-Anwendungen im Personalmanagement künftig unter diese Regelungen fallen. Die verlängerten Fristen schaffen zusätzliche Zeit, um die Entwicklungen zu beobachten und notwendige Anpassungen vorzubereiten.

Entlastungen für kleinere Unternehmen

Die EU weitet verschiedene Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen auf sogenannte „Small Mid-Caps“ aus. Damit sollen mehr Unternehmen von vereinfachten Anforderungen und Unterstützungsmaßnahmen profitieren.

Dies entspricht der Struktur vieler Unternehmen im Gastgewerbe, das überwiegend von kleinen und mittelständischen Betrieben geprägt ist. Ziel der Änderungen ist, Innovationen zu fördern und Bürokratieaufwand zu begrenzen.

Die EU will außerdem Doppelregulierungen vermeiden. Dort, wo bereits spezielle europäische Produkt- und Sicherheitsvorschriften gelten, soll die Anwendung der KI-Verordnung künftig besser abgegrenzt werden. Ergänzende Leitlinien und Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission sollen für eine einheitliche Auslegung sorgen.

Für Unternehmen bedeutet dies im Idealfall weniger Unsicherheit darüber, welche rechtlichen Anforderungen im Einzelfall gelten.

Mehr Rechtssicherheit bei Aufsicht und Zuständigkeiten

Die neuen Regelungen präzisieren zudem die Aufgabenverteilung zwischen dem europäischen AI Office und den nationalen Aufsichtsbehörden. Ziel ist eine möglichst einheitliche Anwendung der Vorschriften innerhalb der EU und effizientere Verfahren für Unternehmen.

Was Gastgewerbebetriebe jetzt tun sollten

Die Änderungen reduzieren den unmittelbaren Umsetzungsdruck, ändern jedoch nichts daran, dass die KI-Verordnung schrittweise weiter in Kraft tritt.

DEHOGA NRW empfiehlt Betrieben daher:

  • eingesetzte KI-Anwendungen zu identifizieren,
  • Verantwortlichkeiten im Unternehmen festzulegen,
  • Beschäftigte im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI zu sensibilisieren,
  • die weiteren Leitlinien und Konkretisierungen der EU-Kommission zu beobachten.

Viele im Gastgewerbe genutzte Anwendungen – etwa für Textentwürfe, Übersetzungen, Marketing oder Büroorganisation – werden nicht in die Kategorie der Hochrisiko-KI fallen. Dennoch bleibt ein bewusster und rechtssicherer Einsatz von Künstlicher Intelligenz wichtig.

Weitere Konkretisierung folgt

Mit der KI-Omnibus-Verordnung ist der europäische Rechtsrahmen noch nicht vollständig abgeschlossen. In den kommenden Monaten werden weitere Normen, Leitlinien und Durchführungsrechtsakte erwartet. Sie sollen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung unterstützen und bestehende Auslegungsfragen klären. 

Für Betriebe in Gastronomie und Hotellerie bedeutet dies: Die aktuellen Änderungen bringen spürbare Erleichterungen und mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig bleibt es wichtig, die weitere Entwicklung der europäischen KI-Regulierung im Blick zu behalten.

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Ansprechpartner: Frank Thiel, Referent Fachgruppen