Koalitionsvertrag: Vergesst unsere Biergärten nicht!

Arbeitszeitgesetz, Tarife & Löhne, Top-Nachricht, NRW

Kein Regelungsbedarf bei Arbeit auf Abruf-Regelungen / „Arbeit auf Abruf“ meist Zuverdienst für Studenten und Schüler / Anpassung des Arbeitszeitgesetzes gefordert

Der Koalitionsvertrag stand schon länger. Jetzt auch die neue Große Koalition. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen kritisiert einige Punkte an den Vereinbarungen der neuen Regierung, vor allen Dingen im Bereich des Arbeitsrechts. Dabei stehen die Vorschriften zur „Arbeit auf Abruf“ sowie die fehlende „Flexibilisierung“ arbeitszeitlicher Regelungen im Mittelpunkt.

„Wer Arbeit auf Abruf komplizierter macht, erschwert vielen Betrieben in der Gastronomie das Leben. Arbeit auf Abruf bedeutet für uns, dass wir auf große Nachfrageschwankungen, die sich zum Beispiel im Biergartengeschäft witterungsbedingt ergeben, unbürokratisch und im Sinne der Gäste reagieren können. Die Sonne sagt uns für unsere Planung leider nicht drei Tage vorher Bescheid, wann sie scheinen wird“, unterstreicht Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. 

„Arbeit auf Abruf“ ist in § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Dort heißt es unter anderem, wenn keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, gelten zehn Stunden als vereinbart. Der Koalitionsvertrag sieht die Verdopplung auf 20 Stunden vor. Diese 20 Stunden müssten dann unabhängig davon bezahlt werden, ob die Arbeit erbracht wurde oder nicht. „Es ist ein unnötiger Regulierungsschritt verbunden mit der Frage, welche Auflage als nächste kommt. Arbeit auf Abruf bedeutet in unserer Branche häufig „Aushilfsarbeit“ oder „kurzfristige Beschäftigung“, mit der sich viele Studenten oder Schüler etwas hinzuverdienen möchten. Damit ist es nicht vergleichbar mit einem regulären Teil- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Wer stärker reguliert, wird dem Charakter dieser Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr gerecht“, betont Niemeier. „Lassen Sie die Pläne fallen!“

Mehr Engagement hätte sich der DEHOGA bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gewünscht. Gastronomen und Hoteliers machen sich dafür stark, die Wochenhöchstarbeitszeit nicht länger durch eine Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden zu begrenzen. „Wir möchten zusammen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die anfallende Arbeit zeitlich anders verteilen können“, hebt Niemeier hervor. „Mehrarbeit ist dabei nicht das Ziel.“ Der Koalitionsvertrag sieht lediglich „Experimentierräume“ vor, in denen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung möglich ist. „Bei den zu erbringenden Anforderungen hat an uns „Kleinunternehmer“ augenscheinlich keiner gedacht. Mal wieder“, moniert Niemeier.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de