Mindestlohn: Kontrollen 2015 - wenige Verstöße

Berlin, Tarife & Löhne

In allen Branchen zusammengenommen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im ersten Mindestlohn-Jahr nur 705 Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns eingeleitet.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN hervor. 43.637 Arbeitgeberprüfungen wurden insgesamt im Jahr 2015 durchgeführt. Davon erfolgten 7.287 Arbeitgeberprüfungen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, daraus resultierten 341 Ermittlungsverfahren. 2.142 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet wegen Verstößen gegen branchenspezifische, tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (insbesondere Bauwirtschaft, Gebäudereinigung) bzw. dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Zeitarbeit).

Hauptverstöße

Da, wo Verstöße festgestellt wurden, stellten die Kontrollbehörden insbesondere unrichtige Stundenaufzeichnungen oder Führung von Arbeitszeitkonten sowie Ausweisen von Arbeitszeit als Pausen fest. Dies dürfte in einigen Fällen auch an Unsicherheiten bei einer korrekten Dokumentation oder Arbeitskontenführung liegen, da die entsprechende Verordnung erst unmittelbar vor dem Jahreswechsel verabschiedet und zur Jahresmitte dann noch einmal geändert wurde. Weiter wurden beobachtet: Nichtvergütung von Vor- oder Nacharbeiten, ungerechtfertigte Anrechnung von Kost & Logis, Verrechnung der Arbeitsstunden mit Sachbezügen oder Gutscheinen, Pauschalvergütungen ohne Berücksichtigung der Arbeitszeit oder Scheinselbständigkeit. Schwierige Abgrenzungsfragen entstanden laut FKS u.a. bei Praktikantenverträgen.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de