Minijobs: 450 Euro-Grenze anpassen

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Hotel- und Gaststättenverband unterstützt NRW-Bundesratsinitiative, „Minijob-Gesetz“ anzupassen +++ Starre 450 Euro-Grenze reduziert Flexibilität bei Mitarbeitern und Unternehmern +++ Minijobs im Gastgewerbe wichtig, um Spitzen abfedern zu können

„Wir brauchen im Bereich der Minijob-Verdienstgrenze eine dynamische Anpassung an die Lohnentwicklung. Unsere Aushilfen erreichen immer schneller den Grenzbetrag von 450 Euro“, beklagt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Bei der Einführung des Mindestlohn-Gesetzes 2015 bedeuteten 450 Euro umgerechnet auf den damaligen Mindestlohn von 8,50 Euro noch eine Arbeitszeit von maximal 53 Stunden im Monat. Steigt der Mindestlohn 2019 auf 9,19 Euro, dürfen nur noch 49 Stunden gearbeitet werden. Unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn liegt der Einstiegstarif im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe ab dem 1. November mit dann 9,53 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn von 2019.
Im Jahr 2013 hatte es die letzte Anpassung von 400 Euro auf die heutigen 450 Euro gegeben.

Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt deshalb die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone herbeizuführen. Der Entwurf fordert, die Grenze so anzupassen, dass wie bei der Einführung des Mindestlohns 2015 53 Stunden im Monat durch den geringfügig Beschäftigten erbracht werden dürfen. „Die Initiative erkennt die Problemlage und weist in die richtige Richtung“, so Niemeier. Der DEHOGA selbst schlägt zur Dynamisierung eine automatische Kopplung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns vor.

„Viele unserer Aushilfen möchten heute nur deshalb maximal 450 Euro verdienen, weil sie bis zu diesem Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen und der Lohn brutto wie netto ausbezahlt wird. Läge der Betrag höher, würden sie auch mehr arbeiten wollen. Für unsere betrieblichen Abläufe und die Personalplanung wäre es wiederum ein großer Vorteil, unsere Aushilfen mindestens 53 Stunden einsetzen zu können, als sie nach 49 Stunden oder noch weniger nach Hause schicken zu müssen“, beschreibt Niemeier die Lage.

Minijobs sind trotz Sozialabgaben in Höhe von über 30 Prozent, die alleine durch den Arbeitgeber aufzubringen sind, für Gastronomen und Hoteliers von großer Bedeutung und eine wichtige Ergänzung zu Voll- und Teilzeitbeschäftigten. „Aushilfen helfen uns, Umsatzspitzen in der Biergartensaison oder bei Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern mit ausreichend Personal umsetzen zu können“, betont Niemeier.  

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de