Minijobs: DEHOGA fordert höhere Verdienstgrenze – Bundesarbeitsministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Tarife & Löhne, Berlin

Was für den Mindestlohn gilt, sollte für Minijobs auch gelten, nämlich die automatisierte Anpassung der Minijob-Obergrenze an die allgemeine Lohnentwicklung. Findet der DEHOGA. Andere auch. Aber das Arbeitsministerium sperrt sich.

Trotz des steigenden Mindestlohns soll die Einkommensgrenze für Minijobs nach Willen des Bundesarbeitsministeriums bei 450 Euro im Monat bleiben. Eine weitere Anhebung sei nicht vorgesehen und auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags, heißt es hierzu aus dem SPD-geführten Ministerium. Der DEHOGA hatte zuvor in der BILD gefordert, die Grenze anzuheben. „Die Anhebung der 450-Euro-Grenze ist längst überfällig. Seit Einführung des Mindestlohns verschärft die Verdienstgrenze die ohnehin bestehende Personalknappheit im Hotel- und Gastgewerbe“, erklärte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Die Grenze sollte an die Lohnentwicklung gekoppelt werden und jährlich automatisch mitwachsen.“ Unterstützung erhielt der DEHOGA von Seiten der Union. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer sprach sich für die automatische Anhebung aus: „Was für den Mindestlohn gilt, muss für den Minijob recht und billig sein.“ Auch im Wahlprogramm der CDU/CSU stand bereits: „Geringfügig Beschäftigte sollen an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Wir realisieren den mitwachsenden Minijob.“

Die Branche darf versichert sein, dass sich der DEHOGA weiter für die Anhebung einsetzen wird. Hartges: „Es gibt gute Gründe für die Anpassung – die letzte Erhöhung von 400 auf 450 Euro ist 2013 erfolgt, seitdem hat sich nicht zuletzt durch die Einführung des Mindestlohns viel verändert. Zudem zeigt das Beispiel Gastgewerbe mit seinem überdurchschnittlichen Wachstum an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, dass die Minijobs sich darauf nicht wie häufig behauptet negativ auswirken, sondern zur Schaffung und Sicherung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beitragen. Als Jobmotor, der in den letzten zehn Jahren 300.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen hat, erwarten wir mehr Wertschätzung für das, was unsere Unternehmer mit ihren Mitarbeitern Tag für Tag leisten. Auf allen Ebenen gilt es, diese guten Argumente für die Heraufsetzung der Verdienstgrenze an die Politik heranzutragen.“

Das ist eine Meldung des DEHOGA Bundesverband.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de