Modifizierte Coronaschutzverordnung: Wenig Neues für das Gastgewerbe

Instagram, Corona, NRW

Die ab dem 21. Juni geltende Coronaschutzverordnung enthält wenig Neues für das Gastgewerbe. Die Maskenpflicht für Beschäftigte mit Gästekontakt bleibt bestehen. Spannend wird, was ihr folgt, wenn die jetzige Verordnung am 24. Juni ausläuft. Der DEHOGA fordert auch wegen der positiven Inzidenzentwicklung der letzten Wochen mehr Lockerungen sowie klare, verständliche Corona-Regelungen nach der Maxime: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig!"

Im Zuge der angekündigten Umsetzung der Reduzierung der Maskenpflicht - vor allem für Gebiete mit der Inzidenzstufe 1 -  gilt ab dem 21.6.2021 bis zum Ablauf des 24.6.2021 eine modifizierte Coronaschutzverordnung

Maskenpflicht

  • Sie beinhaltet nur wenige gastgewerblich relevante Veränderungen, in erster Linie wurde die Maskenpflicht im Freien gelockert.
  • Die zuständigen Behörden können aber einschränkende Ausnahmen anordnen.
  • Die Maskenpflicht im Inneren von Gebäuden und Räumlichkeiten bleibt bestehen,
  • Auch die generelle Maskenpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt weiterhin.

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen (Sitzungen, Tagungen, Kongresse) im Freien mit mehr als 1.000 Personen sind nun möglich mit:
    - Höchstens einem Drittel der regulären Kapazität des Veranstaltungsortes mit Rückverfolgung ohne Test.

    Hinweis, auch hier gilt:
    Grundsätzlich werden Immunisierte bei Personenbegrenzung oder Hausstandsbegrenzungen nicht mitgerechnet, §3 Absatz 3 Satz 5. Anderes gilt bei Kapazitätsbeschränkungen, §3 Absatz 3 Satz 6: Die Kapazitätsgrenze darf nicht durch Immunisierte überschritten werden: (Veranstaltung im Außenbereich mit normalerweisen 999 Plätzen darf nur mit maximal 333 Personen durchgeführt werden, auch wenn es sich nur um Immunisierte handeln sollte).

  • Veranstaltungen (Sitzungen, Tagungen, Kongresse) in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Personen sind ab dem 01.09.2021 mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept mit Test möglich.

Weitere Lockerungen

Der DEHOGA NRW hat sich gegenüber Politik und Öffentlichkeit für weitere Lockerungen und klarere Formulieren ausgesprochen. "Wir brauchen so wenig Regeln wie möglich und nur so viel wie nötig", unterstreicht Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Bei weiter sinkenden Inzidenzen flächendeckend in Nordrhein-Westfalen, immer mehr Genesenen und Geimpften stehen zeitnahe Anpassungen der Coronaschutzverordnung, mehr Lockerungen und übersichtlichere, verständlichere Regeln im Fokus der Branche.

Lesen Sie hier unsere vollständige Meldung zur Abschaffung der Testpflicht und weiteren Lockerungen...

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de