Neue CoronaRegionalVO für Gütersloh und Warendorf

Corona, NRW

Es hatte sich angedeutet, dass dem Corona-Ausbruch in einer Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück harte Konsequenzen folgen würden. Auch das Gastgewerbe ist betroffen.

Das ist die Situation in den Kreisen GT und WAF ab 24. Juni

Die CoronaRegionalVO in der <link file:4534>ab 24. Juni gültigen Verordnung für die Kreise Gütersloh und Warendorf sieht deutliche Verschärfungen zur CoronaSchVO vom 15. Juni vor und versetzt uns in weiten Teilen in den Zustand, der im März herrschte, zurück. Sie tritt am 30. Juni außer Kraft. Eine Verlängerung der Maßnahmen ist aber möglich.

Die Ereignisse rund um Gütersloh zeigen, wie "zerbrechlich" die Situation ist und wie leicht eine Eskalation zu erneuten Verschärfungen statt weiteren Lockerungen führen kann.

WIR MÜSSEN IN UNSEREN BETRIEBEN DESHALB ALLES DAFÜR TUN, DASS DAS VIRUS UNTER KONTROLLE BLEIBT. DAS VERHALTEN ANDERER KÖNNEN WIR NICHT BEEINFLUSSEN. DAS IN UNSEREN BETRIEBEN SCHON!

Gastgewerbe insgesamt:

  • Kontaktbeschränkungen
    Treffen dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch
    - Mitglieder einer Familie oder einer häuslichen Gemeinschaft
    - zwei Personen aus unterschiedlichen Hausständen.
  • Reisebusfahrten
    - sind wieder untersagt

Beherbergung:

  • Touristische wie geschäftlich bedingte Übernachtungen bleiben erlaubt.
  • Wellnessbereiche, Schwimmbäder und Saunabetriebe können nicht genutzt werden.

Gastronomie:

  • Bars und die Bewirtung an Theken ist untersagt.
  • Hinweis:
    Auch wenn Gaststätten ansonsten uneingeschränkt geöffnet haben dürfen, ergeben sich die wesentliche Beschränkungen dadurch, dass nur zwei Personen aus unterschiedlichen Hausständen oder einer Familie/Hausstand zusammentreffen dürfen.

Schwerpunkt Veranstaltungen:

  • Gesellige Veranstaltungen
    - sind wieder untersagt
  • Sonstige Veranstaltungen
    - sind nur erlaubt, wenn der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien, Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind oder bei denen es sich um Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereine oder um Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz handelt.
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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de