Tarifabschluss 2018: DEHOGA NRW lehnt Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages ab

NRW, Tarife & Löhne

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen wird keinen Antrag auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages oder einzelner Lohngruppen stellen. Anderes gilt für den Ausbildungstarifvertrag, dessen Allgemeinverbindlichkeit unterstützt werden soll.

Wurden beim letzten Tarifabschluss noch die untersten drei Tarifgruppen für allgemeinverbindlich erklärt, wird es seitens des DEHOGA Nordrhein-Westfalen beim diesjährigen Tarifabschluss keine Unterstützung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Entgelttarifvertrages oder Teilen davon geben. Die Große Tarifkommission hatte sich deutlich dagegen ausgesprochen.

Anders sieht es im Bereich der Ausbildung aus. Hier wird der DEHOGA Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit unterstützen.

Das Landesarbeitsgericht hat indes entschieden, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Entgelttarifverträge aus den Jahren 2006 und 2008 rechtmäßig waren.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de