Überbrückungshilfe: Anträge für 2. Phase wohl ab Oktober möglich

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Die Überbrückungshilfe läuft zäh an. Bis diese Woche waren gerade einmal knapp 15.000 Anträge in NRW gestellt. Nach jetzigem Kenntnisstand werden Anträge für die 2. Phase ab Oktober gestellt werden können. Beachten Sie, dass die Anträge für die 1. Phase bis zum 30.9.20 gestellt sein müssen.

Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Mehr Informationen rund um die Beantragung der Überbrückungshilfen finden Sie auf der DEHOGA-Coronawebsite und in den FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie vom Koalitionsausschuss in der vorletzten Woche beschlossen, geht die Überbrückungshilfe danach in die Verlängerung bis zum Jahresende. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diese 2. Phase können laut aktueller Informationen auf der Überbrückungshilfe-Website voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Weitere Details wurden noch nicht kommuniziert.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de