Überbrückungshilfen können beantragt werden

Corona, NRW

Der Startschuss für die Beantragung der durchaus umstrittenen Überbrückungshilfen ist immerhin endlich gefallen.

Über die Info- und Antragsplattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer jetzt registrieren und ab 10.07.20 die Anträge für die Unternehmen stellen.

Jetzt schnell die Steuerberater darauf ansprechen, denn es gilt das Prinzip „first come, first serve“. Diejenigen, die bislang ohne Steuerberater arbeiteten, sollten sich beeilen, einen zu finden, es könnte hierbei zu Engpässen kommen.

Auch bei diesen Anträgen sollte unbedingt wieder darauf geachtet werden, sich nur über die offiziellen Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und nicht über andere, sogenannte Fake-Webseiten anzumelden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.dehoga-corona.de

Darüber hinaus richtet das Land NRW mit der „Überbrückungshilfe Plus“ weitere Fördermittel ein, Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, sollen damit einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1000,- € beantragen können. Informationen dazu auf https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de