Update Überbrückungshilfe: Aktualisierte FAQ

Corona, NRW

Seit Mitte Juli können Überbrückungshilfen beantragt werden. Das Instrument ist eine wesentliche Maßnahme bei der staatlichen Unterstützung von besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Betrieben. Jetzt wurden die FAQ aktualisiert...

Über die Info- und Antragsplattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren die Anträge für die Unternehmen stellen.
Darüber hinaus richtet das Land NRW mit der „Überbrückungshilfe Plus“ weitere Fördermittel ein, Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, sollen damit einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1000,-€ beantragen können. Informationen dazu auf https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.

Die Informationen auf den Seiten des Bundes und des Landes NRW mit deren FAQs werden laufend aktualisiert. Hilfreich dabei ist, dass Änderungen kursiv dargestellt sind.

Die IHK hat unter https://www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe einen Rechner für einen „Vorabcheck“ bereitgestellt, der einen schnellen Überblick geben könnte ob die Überbrückungshilfe in Frage kommt.

Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher