Wichtige Hinweise zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)

Gesetze

Pflichten und Risiken beim System- oder Dienstleisterwechsel für gastgewerbliche Betriebe

Was ist euBP?

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist seit dem 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Sie betrifft die digitale Übermittlung prüfrelevanter Lohndaten an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) – ab 2025 auch Daten aus der Finanzbuchhaltung.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Gastgewerbliche Betriebe, die häufig mit externen Lohnbüros, Steuerberatern oder branchenspezifischer Abrechnungssoftware arbeiten, müssen sicherstellen, dass ihre Systeme euBP-fähig und systemgeprüft sind. Die Datenübertragung erfolgt über das eXTra-Verfahren (XML-basiert).

Besonderheit bei Software- oder Dienstleisterwechsel

Ab dem 1. Januar 2025 gilt:

  • Vor dem Wechsel der Lohnabrechnungssoftware oder des Dienstleisters müssen alle prüfrelevanten Daten aus dem bisherigen System an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) übermittelt werden.
  • Dies betrifft auch den Wechsel von Steuerberatern, Lohnbüros oder Rechenzentren – unabhängig davon, ob die Software gleich bleibt.

Warum ist das wichtig?

  • Bei einem Wechsel gehen oft Daten verloren oder werden unvollständig übertragen.
  • Diese Daten sind jedoch essentiell für die nächste Betriebsprüfung.
  • Ohne rechtzeitige Übermittlung drohen Beanstandungen, Nachforderungen und hoher Aufwand durch nachträgliche Rekonstruktionen.

So geht's

  1. Frühzeitig planen: Wechsel des Systems oder Dienstleisters rechtzeitig abstimmen.
  2. Daten vor dem Wechsel übermitteln: Alle relevanten Entgeltabrechnungsdaten müssen vor dem Wechsel über das euBP-Verfahren gesendet werden.
  3. Nachweise sichern: Sendeprotokolle und Annahmequittungen der DRV revisionssicher archivieren.
  4. Nicht auf neue Systeme verlassen: Die DSRV speichert die Daten bis zur nächsten Prüfung – Archivfunktionen neuer Systeme reichen nicht aus.

Weitere detaillierte Informationen zum euBP-Verfahren und den Grundsätzen zur Übermittlung der Daten können auf der Website der DRV abgerufen werden.


 

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