Infos zur Fußball-Weltmeisterschaft der Männer

Fachthemen, Urheberrecht

Die Vorfreude auf die Fußball‑Weltmeisterschaft 2026 wächst – und mit ihr die Planungssicherheit für gastronomische Betriebe. Der Bundesrat hat der befristeten Public‑Viewing‑Verordnung zugestimmt und damit eine wichtige Voraussetzung für öffentliche Liveübertragungen geschaffen.

Übertragungsrechte

Magenta TV, der Streaming-Dienst der Telekom, hat die Übertragungsrechte erworben und zeigt als einzige Plattform alle Spiele live.

Öffentliche Übertragungen von WM‑Spielen in gastronomischen Betrieben gelten rechtlich als Public Viewing und unterliegen den FIFA‑Regelungen.

Für die rechtmäßige Ausstrahlung ist ein entsprechendes gewerbliches TV‑Abonnement erforderlich. In Deutschland erfolgt die Distribution der WM‑Spiele für Gastronomie und Public Viewing über Sky. Darüber hinaus kann eine  FIFA‑Lizenz notwendig sein. Welche, das hängt von der konkreten Ausgestaltung (z. B. Eventcharakter, Sponsoring, Eintritt) ab.

Übertragung Fußball-WM via Sky Business

Über Sky wird das WM‑Programm von MagentaTV sowohl für gastronomische Betriebe als auch für offizielle Public‑Viewing‑Veranstaltungen distribuiert. 

Lösung für Sky‑Bestandskunden

Sky‑Kunden mit einem Hotelbarpackage können alle WM‑Spiele über drei lineare Sondersender empfangen – über Sky Q Receiver oder Sky Stream Box, ohne zusätzliche Kosten und ohne gesonderte Anmeldung.
Die Kanäle sind über SAT, Kabel und Sky Stream verfügbar und werden voraussichtlich ab dem 4. Juni freigeschaltet.

Angebot für Betriebe ohne Sky‑Abonnement

Für Nicht‑Sky‑Kunden steht seit 6. Mai der dreimonatige Sky GastroPass zur Verfügung. Das Paket umfasst:

  • die drei linearen WM‑Kanäle von MagentaTV
  • zusätzlich das komplette Sky‑Sportprogramm, darunter
    • Bundesliga und 2. Bundesliga
    • DFB‑Pokal
    • Premier League
    • Wimbledon
    • 20 ATP‑Turniere
    • ausgewählte Formel‑1‑ und MotoGP‑Rennen

Der GastroPass beinhaltet eine Sky Stream Box und läuft vom 1. Juni bis 31. August 2026.

Kosten:

  • Einmalig 299 € für den GastroPass
  • Jede weitere Box einmalig 49 €

Voraussetzung:
Ein gewerbliches Sky‑Abo ist erforderlich. Darüber erhalten Sie Zugriff auf alle WM‑Spiele (MagentaTV‑Inhalte) sowie die notwendige Grundlage für die öffentliche Wiedergabe im Betrieb.


Normale Übertragung im laufenden Betrieb 

(ohne besonderen Eventcharakter)

Keine zusätzliche FIFA‑Lizenz erforderlich, wenn:

  • kein Eintritt erhoben wird
  • keine Sponsoren eingebunden sind
  • keine gesonderte Veranstaltung beworben wird
  • die Übertragung Teil des normalen Gastronomiebetriebs ist

👉 In diesem Fall genügt:

  • Sky‑Abo (gewerblich)
  • GEMA‑Absicherung

Public Viewing mit Veranstaltungscharakter

Sobald Sie über den normalen Betrieb hinausgehen, z. B.:

  • Bewerbung als „Public Viewing“
  • Nutzung von Außenflächen oder großen Leinwänden
  • gezielte Ansprache zusätzlicher Gäste
  • Eintrittsgelder oder Sponsoring

👉 dann handelt es sich um eine lizenzpflichtige Veranstaltung

➡️ Zusätzlich erforderlich:

  • FIFA‑Public‑Viewing‑Lizenz (Beantragung erfolgt über Sky)

GEMA klären (immer erforderlich)

Für die Übertragung von WM‑Spielen gilt:

  • Fernsehsendungen enthalten urheberrechtlich geschützte Musik
  • daher ist eine GEMA‑Lizenz erforderlich

👉 Vorgehen:

  • bestehenden GEMA‑Vertrag prüfen (häufig bereits ausreichend)
  • andernfalls Anmeldung im entsprechenden Tarif für TV‑Wiedergabe

Kurzüberblick
  • Sky (gewerblich): erforderlich
  • GEMA: erforderlich
  • FIFA‑Lizenz: nur bei Veranstaltungen mit Eventcharakter

 


Public Viewing trotz später Anstoßzeiten möglich

Bundesrat stimmt gelockerten Lärmschutzregeln zur Fußball-WM zu

Die Fußball‑WM der Männer findet 2026 in Kanada, Mexiko und den USA statt. Aufgrund der Zeitverschiebung werden viele Spiele erst ab 22 Uhr deutscher Zeit, einzelne Partien sogar noch später angepfiffen. Ohne Sonderregelungen wäre Public Viewing im Freien damit in vielen Fällen nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen.

Mit der nun beschlossenen Verordnung können Kommunen befristete Ausnahmen vom Lärmschutz zulassen. Sie erhalten damit mehr Flexibilität, um im Einzelfall zwischen dem Schutz der Nachtruhe und dem herausragenden öffentlichen Interesse an den WM‑Spielen abzuwägen.

Der DEHOGA hat sich erneut ausdrücklich für diese Regelung eingesetzt. Vergleichbare Verordnungen gab es bereits seit der Fußball‑WM 2006. 

Nähere Informationen zum Anwendungsbereich der Verordnung gibt es auf der Website des Bundesumweltministeriums.

Geltungsdauer:
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

 

Gemeinschaftserlebnis als Chance für Betriebe

Gemeinsames Mitfiebern in Kneipen, Restaurants oder Biergärten gehört für viele Fans untrennbar zu einer Fußball‑WM dazu. Public Viewing schafft Atmosphäre, stärkt die Bindung der Gäste an den Betrieb und sorgt oft für zusätzliche Umsätze – ein Mehrwert, den das heimische Wohnzimmer nicht bieten kann.

Veranstalter sollten die erforderlichen Maßnahmen mit ihrer Kommune klären

DEHOGA-Merkblätter mit wichtigen rechtlichen Hinweisen zur Werbung und Lizenzen

Was Gastronomen bei Speisekarten, Dekoration und Werbung, etwa mit Blick auf Lizenzen, die Nutzung von Fotos oder Slogans rund um WM-Events, in ihren Betrieben beachten müssen, hat der DEHOGA zusammengestellt. Auf sechs Seiten vermittelt das digital verfügbare Merkblatt die Anforderungen und Vorgaben klar, verständlich sowie praxisnah und hilft den Betrieben dabei, ihre Angebote rechtssicher zu planen und durchzuführen.

Ergänzend dazu gibt es das DEHOGA-Merkblatt mit Hinweisen zu den Lizenzen und Tarifen bei der Übertragung der Spiele der Fußball-WM 2026.

Die Merkblätter sind im DEHOGA Shop erhältlich und stehen DEHOGA-Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung.


Informationen zur GEMA Anmeldung

Wichtige Hinweise:
Wer schon eine GEMA-Lizenz hat, die TV-Übertragungen abdeckt, benötigt für die Übertragung der WM-Spiele keine extra GEMA-Lizenz. Wer jedoch eine GEMA-Lizenz erwerben muss, sollte die TV-Nutzungen zur Fußball-WM über das Online-Portal der GEMA anmelden.
Bestehen bereits Verträge mit der GEMA, z.B. über die Wiedergabe von Tonträgern/ Hintergrundmusik oder Radio, kann eine Lizenz zum regulären Tarif für die „Wiedergabe von Fernsehsendungen“ (Tarif FS) günstiger sein als der WM-Tarif bzw. die WM-Pauschale.

Weitere Informationen:
Einzelne Fragen beantwortet die GEMA auch in ihren FAQ auf ihrer Webseite.

WICHTIG!
Neben der GEMA-Lizenz kann bei Public Viewings eine FIFA-Lizenz erforderlich sein, die Sie über Sky beantragen können.

 

Download Merkblatt zu GEMA-Tarifen

Alle relevanten Infos zu den Tarifen und Lizensierungen finden Sie im Merkblatt Fußball-WM-2026, welches Sie bei Ihrem Bezirksverband anfragen können. Es steht im Mitgliederbereich Ihres Bezirksverbandes zum Download bereit.


Wir behalten uns vor, die bereitgestellten Informationen bei Vorliegen neuer Erkenntnisse fortlaufend anzupassen und zu aktualisieren.

Stand: Juni 2026


 

Ansprechpartner: Frank Thiel, Fachgruppe Gaststätten und verwandte Betriebe