Keine Steuererhöhung: 7% Mehrwertsteuer auf Speisen müssen bleiben!

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Patrick Rothkopf: "7% Mehrwertsteuer auf Speisen sind eine Lebensversicherung für die Branche und die zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung von Restaurants, Cafés und Gaststätten!"

Während der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz auf Speisen von 19 auf sieben Prozent reduziert. Ende 2023 läuft die Reduzierung aus. DEHOGA NRW macht sich auf Delegiertenversammlung für dauerhafte Entfristung stark.

 

"Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen ist eine Art Lebensversicherung für viele gastronomische Betriebe und die zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung der Branche. Es darf zu keiner Steuererhöhung ab 1.1.24 kommen", betonte Patrick Rothkopf, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Delegiertenversammlung des DEHOGA NRW vor Gastronomen und Hoteliers heute in Dortmund. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen war während der Corona-Pandemie zur Stützung der Gastronomie, die massivst unter den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen hatte, eingeführt worden.

Die Gastronomie leidet nach Corona allerdings immer noch unter den Auswirkungen der Pandemie wie Personalmangel, aufgebrauchten Rücklagen sowie aufgenommenen Krediten. Weitere Herausforderungen sind dazugekommen. "Die hohen Kostensteigerungen in den Bereichen Lebensmittel, Personal und Energie können viele Gastronomen nicht 1:1 an ihre Gäste weitergeben. Die realen Umsatzverluste liegen auch in 2023 immer noch im zweistelligen Bereich. Eine Mehrwertsteuererhöhung würde den Preisdruck noch einmal enorm erhöhen. Die gastronomische wie kulinarische Vielfalt in (Innen)Städten und im ländlichen Raum und mit ihr Tausende zweiter Wohnzimmer wären damit gefährdet", meinte Rothkopf, der zudem deutlich machte, dass nach Informationen von IT NRW bereits fast 6.000 gastronomische Betriebe in NRW  (circa 16%) in den ersten beiden Coronajahren 2020 und 2021 schließen mussten.

Weiter verwies Rothkopf darauf, dass eine Steuererhöhung auch die Kita- und Schulverpflegung vielfach teurer machen würde: "Viele Essen in Kitas und Schulen würden dann wieder unter den normalen Satz von 19 Prozent Mehrwertsteuer fallen. Bereits jetzt ist es aufgrund des eng gesteckten finanziellen Rahmens vielerorts schwierig, Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen angemessen zu verpflegen. Sieben Prozent wären auch ein Zeichen der Wertschätzung für gute und bezahlbare Verpflegung unserer Kinder und deren Gesundheitsförderung."

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de