PPWR: Neue EU-Verpackungsverordnung bringt Handlungsbedarf für Hotels und Gastronomie

Verpackungen

Die neue europäische Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), verändert die Anforderungen an Verpackungen grundlegend. Die Verordnung betrifft nicht nur Hersteller von Verpackungen, sondern auch Hotels, Restaurants, Cafés, Caterer, Lieferdienste und Betriebe mit eigenen Markenprodukten. Die gute Nachricht: Viele Betriebe können sich mit wenigen einfachen Schritten vorbereiten.

Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie

Mit der Verordnung (EU) 2025/40 hat die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle geschaffen. Die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern. 

Die PPWR umfasst den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung:

  • Entwicklung und Gestaltung
  • Materialeinsatz
  • Wiederverwendung
  • Recyclingfähigkeit
  • Kennzeichnung
  • Entsorgung und Rücknahme

Damit betrifft die Verordnung nahezu jedes Unternehmen, das Verpackungen verwendet oder verpackte Waren anbietet.


Warum das Gastgewerbe betroffen ist

Viele Gastgeber denken zunächst an die klassische To-go-Verpackung. Tatsächlich reicht der Anwendungsbereich deutlich weiter.

Betroffen sein können unter anderem:

  • Take-away-Verpackungen
  • Kaffeebecher
  • Menüschalen
  • Versandkartons
  • Tragetaschen
  • Portionsverpackungen
  • Hotelkosmetik
  • Betthupferl
  • Eigenmarkenprodukte
  • Give-aways
  • Feinkostprodukte
  • Gewürze oder Konfitüren aus eigener Vermarktung

Wer ist Hersteller oder Erzeuger?

Eine der wichtigsten Fragen der PPWR lautet: Welche Rolle nimmt mein Betrieb ein?

Die Verordnung unterscheidet verschiedene Wirtschaftsakteure. Von der jeweiligen Rolle hängen die konkreten Pflichten ab. Besonders relevant sind die Begriffe „Erzeuger“ und „Hersteller“.

Für Hotel- und Gastronomiebetriebe kann dies beispielsweise dann relevant werden, wenn Produkte unter eigener Marke in Verkehr gebracht werden. Beispiele können sein:

  • Ein Hotel lässt Seifen mit eigenem Hotellogo produzieren und an Gäste ausgeben.
  • Ein Restaurant verkauft Gewürzmischungen oder Konfitüren unter eigenem Namen.
  • Ein Caterer vertreibt abgefüllte Produkte mit eigener Marke.

In solchen Fällen kann der Betrieb nach den Vorgaben der PPWR eine andere Rolle einnehmen als ein Unternehmen, das lediglich fertige Produkte unverändert weiterverkauft. Welche Pflichten daraus entstehen, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Hilfestellung der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stellt auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen bereit. Dort können Unternehmen prüfen, ob sie unter den Vorgaben des Verpackungsrechts Hersteller, Erzeuger oder ein anderer Wirtschaftsakteur sind und welche Pflichten daraus folgen. Die ZSVR hat hierzu bereits eigene Informationsangebote zur PPWR eingerichtet. 

www.verpackungsregister.org


Mehrweg und Wiederbefüllung werden zum Standard

Die Europäische Union möchte die Wiederverwendung von Verpackungen deutlich stärken. Deshalb enthält die PPWR verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Mehrweg- und Nachfüllsystemen. 

Für die Gastronomie besonders wichtig:

Kunden sollen bei Take-away-Angeboten künftig eigene Behältnisse nutzen können. Die Verordnung sieht vor, dass Betriebe die Befüllung mitgebrachter Behälter ermöglichen und dafür keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen.

Einfache Umsetzung

  • Hygieneregeln schriftlich festlegen
  • Mitarbeitende informieren
  • Hinweis für Gäste anbringen
  • Befüllungsprozess einheitlich gestalten

Einwegverpackungen geraten weiter unter Druck

Die PPWR enthält Beschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen und Verpackungsformate. Besonders im Fokus stehen vermeidbare Kunststoffverpackungen sowie unnötige Verpackungsbestandteile.

Für Hotels und Gastronomie können insbesondere diese Bereiche relevant werden:

  • Portionsverpackungen für Zucker
  • Kaffeesahne-Portionen
  • Ketchup- und Senfportionen
  • Einzelverpackungen für Gewürze
  • Einwegverpackungen für den Vor-Ort-Verzehr

Praktische Alternativen

  • Spendersysteme
  • Nachfüllbehälter
  • Mehrwegschälchen
  • Tischspender
  • Großgebinde für Servicebereiche

Recyclingfähigkeit wird zum entscheidenden Kriterium

Ein zentrales Ziel der PPWR ist, dass Verpackungen künftig recycelbar sein müssen. Die Verordnung führt hierfür europaweit einheitliche Anforderungen ein. Bis 2030 sollen Verpackungen so gestaltet werden, dass sie wirtschaftlich sinnvoll recycelt werden können.

Die ZSVR weist bereits heute darauf hin, dass Unternehmen ihre Verpackungen frühzeitig überprüfen sollten. Der Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen wurde ausdrücklich mit Blick auf die zukünftigen Anforderungen der PPWR weiterentwickelt.

Fragen an Lieferanten

Betriebe sollten bereits heute nachfragen:

  • Ist die Verpackung recyclingfähig?
  • Enthält sie Recyclingmaterial?
  • Gibt es eine Mehrwegvariante?
  • Entspricht die Verpackung künftigen PPWR-Anforderungen?

Verpackungsregister LUCID bleibt wichtig

Die PPWR ersetzt nicht automatisch alle bestehenden nationalen Regelungen. In Deutschland bleiben das Verpackungsregister LUCID sowie die bestehenden Registrierungs- und Meldepflichten zunächst weiterhin relevant. Unternehmen müssen deshalb ihre bisherigen Pflichten weiterhin erfüllen. 

Betriebe, die bereits heute zur Systembeteiligung von Verpackungen oder zur Meldung von Verpackungsmengen verpflichtet sind, sollten diese Prozesse unverändert fortführen, bis neue nationale Regelungen geschaffen werden.


Kurze Checkliste - sofort umsetzbar

☐ Alle eingesetzten Verpackungen erfassen

☐ Eigenmarkenprodukte identifizieren

☐ Mit Lieferanten über PPWR-Konformität sprechen

☐ Mehrwegoptionen prüfen

☐ Prozesse für mitgebrachte Behälter entwickeln

☐ Registrierungspflichten im Verpackungsregister überprüfen

☐ Informationen der ZSVR regelmäßig verfolgen

☐ Verantwortliche Person im Betrieb benennen


Die PPWR wird die Anforderungen an Verpackungen in den kommenden Jahren schrittweise verändern. Für das Gastgewerbe empfiehlt sich vor allem ein früher Blick auf Eigenmarkenprodukte, To-go-Angebote und Einwegverpackungen. Wer bereits heute Verpackungen reduziert, Mehrwegoptionen einsetzt und die Rolle seines Unternehmens im Verpackungsrecht klärt, schafft eine gute Grundlage für die kommenden Anforderungen. 

Weiterführende Informationen


 

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Ansprechpartner: Frank Thiel, Fachgruppe Umwelt